Informationen und FAQ‘s Termine Mit einem halboffenem Terminsystem versuchen wir Besucherströme zu lenken und somit die Wartezeit für alle Patienten zu verkürzen. Für folgende Leistungen werden Termine vergeben: Infusionen Physikalische Therapie Injektionen Verbandwechsel Labor Vorsorgeuntersuchung Da in der Ordination hauptsächlich Akutfälle betreut werden, kann es trotz Termin zu Wartezeiten kommen - wir bitten um Verständnis Kinder bis zum Schulalter und Notfälle werden vorgenommen! Medikamentenausgabe Sowohl in Leithaprodersdorf als auch in Stotzing besteht die Möglichkeit die Medikamente über eine offizielle Ausgabestelle zu beziehen. Beim Verordnen der Medikamente müssen Sie dazusagen (bzw. bei Verordnung per Email dazuschreiben), dass Sie diese von der Gemeinde in Leithaprodersdorf bzw. Stotzing zu den jeweiligen Ausgabezeiten abholen möchten. Die Ausgabe der Medikamente erfolgt: In Leithaprodersdorf : Montag, Dienstag und Mittwoch um 18 Uhr und Samstag um 8 Uhr 30 im Gemeindeamt (Eingang Zahnarzt). In Stotzing : Dienstag und Donnerstag ab 10 Uhr im Gemeindeamt Die Rezeptsammelstelle wird im Wochenrhythmus abwechselnd von den Apotheken Unterwaltersdorf (02254/74844) und Hornstein (02689/2209) betreut. Kommunikation Bitte beachten Sie, dass Internetverbindungen nicht sicher sind. Beschränken Sie Ihre Mail-Nachrichten nur auf das Nötigste und senden Sie keine Gesundheitsdaten. Laboranmeldungen sind bis 24 Stunden vor dem Blutabnahmetermin möglich. Benötigen Sie bestimmte Befunde fügen Sie diese in die Mailnachricht ein. Termine können während den Ordinationszeiten persönlich sowie telefonisch vereinbart werden. FAQ‘s Wieso kann ich mich nicht telefonisch gesundmelden? Da zur Gesundmeldung die Feststellung der Identität des Versicherten notwendig ist kann die Gesundmeldung nur persönlich oder durch eine Vertrauensperson mit Ihrer Ecard (als Zeichen der Bevollmächtigung) getätigt werden. Wieso bekomme ich keine telefonische Auskunft über Befunde etc.? Aufgrund des Arztgeheimnisses darf Auskunft über Befunde nur dem Versicherten persönlich mitgeteilt werden. Über Telefon ist eine Identitätsfeststellung nicht möglich. Sie können aber Befunde durch eine Vertrauensperson mit Ihrer Ecard (als Zeichen der Bevollmächtigung) abholen lassen. Wieso können Sie mir die Befunde nicht einfach per Mail zusenden? Da der herkömmliche Emailverkehr keiner gesicherten Verbindung entspricht, ist diese Art der Befundweitergabe verboten. Warum muss ich zum Arzt, auch wenn ich für nur einen Tag eine Krankschreibung brauche? Laut Gesetz muss die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt erfolgen. Eine Krankschreibung am Schalter ist deswegen nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits vom Krankenhaus oder Facharzt festgestellt wurde und Sie dies mit einem schriftlichen Befund bestätigen können. Warum kommen manche Patienten vor mir dran, obwohl ich schon länger warte? Um für alle die Wartezeit zu verkürzen lenken wir durch ein halboffenes Terminsystem die Besucherfrequenz. Bei gewissen Behandlungen werden nach der Erstuntersuchung Termine vergeben. Dies sind: Infusionen, Injektionen, Verbandwechsel, Ultraschallbehandlungen, Reizstrombehandlungen. Außerdem werden Kinder unter 6 Jahren wenn möglich vorgenommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn gleichzeitig auch andere Familienmitglieder untersucht werden wollen. Warum kann es zu längeren Wartezeiten kommen, wenn ich mich kurz vor Ordinationsende anmelde? Kleinchirurgische Eingriffe planen wir kurz vor Ordinationsende ein. Naturgemäß dauern diese länger, weswegen es besser ist, früher zu kommen. Warum bekomme ich keine Pflegefreistellung für mein Kind, auch wenn ich gestern mit ihm beim Kinderarzt war? Die Pflegefreistellung hat durch den Arzt zu erfolgen, der die zu pflegende Person untersucht und die Krankheit festgestellt hat. Wenn sie uns einen schriftlichen Befund vom jeweiligen Krankhaus/Facharzt vorweisen können, kann die Pflegefreistellung am Schalter ausgestellt werden, ohne dass der Patient vom Arzt noch einmal untersucht werden muss.Die Pflegefreistellung ist übrigens keine Kassenleistung und muss normalerweise privat bezahlt werden. Unseren Patienten stellen wir sie jedoch nicht in Rechnung. Warum ist „Labor mit einmal alles“ nicht möglich? Es gibt hunderte verschiedene Laborwerte die man bestimmen kann. Alle zu bestimmen würde zigtausende Euros kosten. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für gewisse Laboruntersuchung bei Verdacht auf oder nach Erkrankung an bestimmten Erkrankungen. Für Gesunde ohne Beschwerden werden von der Krankenkasse nur einmal jährlich die Kosten für die Blutabnahme im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung übernommen. Je nach Geschlecht und Alter können dabei folgende Werte bestimmt werden: Blutfette, Blutzucker, Leberwert, rotes Blutbild, Prostata-Tumormarker.Alle anderen Blutwerte die rein Ihrem Interesse dienen müssen privat bezahlt werden. Warum muss ich zum Arzt rein, wenn ich doch nur eine Überweisung fürs Röntgen möchte? Gemäß Vertrag mit der Krankenkasse muss die Notwendigkeit einer Untersuchung vom Arzt festgestellt werden. Falls Sie einen Befund vom Facharzt/Krankhaus bringen, in dem eine bestimmte Untersuchung empfohlen wird, kann diese auch am Schalter ausgestellt werden. Warum bekomme ich nicht immer alle Dauermedikamente? Die Krankenkasse bezahlt in der Regel den Monatsbedarf. Laut Vertrag mit der Krankenkasse müssen wir überprüfen, ob sie, je nachdem wie oft Sie ein bestimmtes Medikament einnehmen und wie oft Sie es in letzter Zeit verschreiben waren, wieder Anrecht auf ein neues Rezept haben. Bitte halten Sie uns nicht mit zeitraubenden Diskussionen auf, jede Abgabe wird von der EDV erfasst. Falls Sie ein Rezept verloren haben oder beim letzten Mal in der Apotheke eine kleinere Packungsgröße erhalten haben, liegt dies nicht in unserem Einflussbereich – Sie müssen sich dann die fehlenden Medikamente selbst kaufen. Warum war es bei meinem früheren Arzt möglich sich am Schalter krankschreiben zu lassen / telefonisch Befunde zu erfragen / eine Pflegefreistellung ohne Untersuchung zu bekommen? Die oben genannten Vorschriften gelten für alle Vertragsärzte der Krankenkassen. Wenn sich andere nicht an die Vorgaben halten, liegt dies nicht in unserem Einflussbereich. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dass wir nach den Regeln spielen, wechseln Sie bitte zu einem anderen Hausarzt.
Informationen und FAQ‘s Termine Mit einem halboffenem Terminsystem versuchen wir Besucherströme zu lenken und somit die Wartezeit für alle Patienten zu verkürzen. Für folgende Leistungen werden Termine vergeben: Infusionen Physikalische Therapie Injektionen Verbandwechsel Labor Vorsorgeuntersuchung Da in der Ordination hauptsächlich Akutfälle betreut werden, kann es trotz Termin zu Wartezeiten kommen - wir bitten um Verständnis Kinder bis zum Schulalter und Notfälle werden vorgenommen! Medikamentenausgabe Sowohl in Leithaprodersdorf als auch in Stotzing besteht die Möglichkeit die Medikamente über eine offizielle Ausgabestelle zu beziehen. Beim Verordnen der Medikamente müssen Sie dazusagen (bzw. bei Verordnung per Email dazuschreiben), dass Sie diese von der Gemeinde in Leithaprodersdorf bzw. Stotzing zu den jeweiligen Ausgabezeiten abholen möchten. Die Ausgabe der Medikamente erfolgt: In Leithaprodersdorf : Montag, Dienstag und Mittwoch um 18 Uhr und Samstag um 8 Uhr 30 im Gemeindeamt (Eingang Zahnarzt). In Stotzing: Dienstag und Donnerstag ab 10 Uhr im Gemeindeamt Die Rezeptsammelstelle wird im Wochenrhythmus abwechselnd von den Apotheken Unterwaltersdorf (02254/74844) und Hornstein (02689/2209) betreut. Kommunikation Bitte beachten Sie, dass Internetverbindungen nicht sicher sind. Beschränken Sie Ihre Mail-Nachrichten nur auf das Nötigste und senden Sie keine Gesundheitsdaten. Laboranmeldungen sind bis 24 Stunden vor dem Blutabnahmetermin möglich. Benötigen Sie bestimmte Befunde fügen Sie diese in die Mailnachricht ein. Termine können während den Ordinationszeiten persönlich sowie telefonisch vereinbart werden. FAQ‘s Wieso kann ich mich nicht telefonisch gesundmelden? Da zur Gesundmeldung die Feststellung der Identität des Versicherten notwendig ist kann die Gesundmeldung nur persönlich oder durch eine Vertrauensperson mit Ihrer Ecard (als Zeichen der Bevollmächtigung) getätigt werden. Wieso bekomme ich keine telefonische Auskunft über Befunde etc.? Aufgrund des Arztgeheimnisses darf Auskunft über Befunde nur dem Versicherten persönlich mitgeteilt werden. Über Telefon ist eine Identitätsfeststellung nicht möglich. Sie können aber Befunde durch eine Vertrauensperson mit Ihrer Ecard (als Zeichen der Bevollmächtigung) abholen lassen. Wieso können Sie mir die Befunde nicht einfach per Mail zusenden? Da der herkömmliche Emailverkehr keiner gesicherten Verbindung entspricht, ist diese Art der Befundweitergabe verboten. Warum muss ich zum Arzt, auch wenn ich für nur einen Tag eine Krankschreibung brauche? Laut Gesetz muss die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt erfolgen. Eine Krankschreibung am Schalter ist deswegen nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits vom Krankenhaus oder Facharzt festgestellt wurde und Sie dies mit einem schriftlichen Befund bestätigen können. Warum kommen manche Patienten vor mir dran, obwohl ich schon länger warte? Um für alle die Wartezeit zu verkürzen lenken wir durch ein halboffenes Terminsystem die Besucherfrequenz. Bei gewissen Behandlungen werden nach der Erstuntersuchung Termine vergeben. Dies sind: Infusionen, Injektionen, Verbandwechsel, Ultraschallbehandlungen, Reizstrombehandlungen. Außerdem werden Kinder unter 6 Jahren wenn möglich vorgenommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn gleichzeitig auch andere Familienmitglieder untersucht werden wollen. Warum kann es zu längeren Wartezeiten kommen, wenn ich mich kurz vor Ordinationsende anmelde? Kleinchirurgische Eingriffe planen wir kurz vor Ordinationsende ein. Naturgemäß dauern diese länger, weswegen es besser ist, früher zu kommen. Warum bekomme ich keine Pflegefreistellung für mein Kind, auch wenn ich gestern mit ihm beim Kinderarzt war? Die Pflegefreistellung hat durch den Arzt zu erfolgen, der die zu pflegende Person untersucht und die Krankheit festgestellt hat. Wenn sie uns einen schriftlichen Befund vom jeweiligen Krankhaus/Facharzt vorweisen können, kann die Pflegefreistellung am Schalter ausgestellt werden, ohne dass der Patient vom Arzt noch einmal untersucht werden muss.Die Pflegefreistellung ist übrigens keine Kassenleistung und muss normalerweise privat bezahlt werden. Unseren Patienten stellen wir sie jedoch nicht in Rechnung. Warum ist „Labor mit einmal alles“ nicht möglich? Es gibt hunderte verschiedene Laborwerte die man bestimmen kann. Alle zu bestimmen würde zigtausende Euros kosten. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für gewisse Laboruntersuchung bei Verdacht auf oder nach Erkrankung an bestimmten Erkrankungen. Für Gesunde ohne Beschwerden werden von der Krankenkasse nur einmal jährlich die Kosten für die Blutabnahme im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung übernommen. Je nach Geschlecht und Alter können dabei folgende Werte bestimmt werden: Blutfette, Blutzucker, Leberwert, rotes Blutbild, Prostata- Tumormarker.Alle anderen Blutwerte die rein Ihrem Interesse dienen müssen privat bezahlt werden. Warum muss ich zum Arzt rein, wenn ich doch nur eine Überweisung fürs Röntgen möchte? Gemäß Vertrag mit der Krankenkasse muss die Notwendigkeit einer Untersuchung vom Arzt festgestellt werden. Falls Sie einen Befund vom Facharzt/Krankhaus bringen, in dem eine bestimmte Untersuchung empfohlen wird, kann diese auch am Schalter ausgestellt werden. Warum bekomme ich nicht immer alle Dauermedikamente? Die Krankenkasse bezahlt in der Regel den Monatsbedarf. Laut Vertrag mit der Krankenkasse müssen wir überprüfen, ob sie, je nachdem wie oft Sie ein bestimmtes Medikament einnehmen und wie oft Sie es in letzter Zeit verschreiben waren, wieder Anrecht auf ein neues Rezept haben. Bitte halten Sie uns nicht mit zeitraubenden Diskussionen auf, jede Abgabe wird von der EDV erfasst. Falls Sie ein Rezept verloren haben oder beim letzten Mal in der Apotheke eine kleinere Packungsgröße erhalten haben, liegt dies nicht in unserem Einflussbereich – Sie müssen sich dann die fehlenden Medikamente selbst kaufen. Warum war es bei meinem früheren Arzt möglich sich am Schalter krankschreiben zu lassen / telefonisch Befunde zu erfragen / eine Pflegefreistellung ohne Untersuchung zu bekommen? Die oben genannten Vorschriften gelten für alle Vertragsärzte der Krankenkassen. Wenn sich andere nicht an die Vorgaben halten, liegt dies nicht in unserem Einflussbereich. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dass wir nach den Regeln spielen, wechseln Sie bitte zu einem anderen Hausarzt.