Allgemeinmedizinische Praxis

 

 

Formulare und Atteste für Versicherungen

Formular wie Verordnungen, Rezepte, Überweisungen etc. haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellung!

Atteste für Versicherungen können nur dann bestätigt werden, wenn die Behandlung in meiner Ordination erfolgte!

 

Heilbehelfe

Prinzipiell müssen alle Heilbehelfe über orthopädische Fachgeschäfte („Bandagisten“) bezogen werden.

Ausnahme: Kompressionsstrümpfe und Verbandmaterial können auch von Apotheken abgegeben werden.

Die Verschreibung eines großen Teiles der Heilbehelfe unterliegt allerdings der Bewilligungspflicht durch den Chefarzt der Krankenkassen und wird auch von diesen ausgegeben.

Derzeit nicht bewilligungspflichtig sind z.B.:

Mieder, Bruchbänder, bestimmte Gelenksbandagen, Kompressionsstrümpfe, z.T. Inkontinenzversorgung.